Baumfällungen

Das Ziel der Baumpflege sollte sein, Bäume als Lebensraum zu erhalten. Aber oft müssen Bäume aufgrund von Krankheiten, wegen geplanter Baumaßnahmen, aus Gründen der Verkehrssicherheit oder weil ein Baum im Garten zu groß geworden ist, gefällt werden.

Egal ob der Baum im ganzen oder in Stücken gefällt werden muss, mit unserer Fachkentnis finden wir für Sie die optimale Lösung.


Wir führen Fällarbeiten durch mit

  • Seilklettertechnik
  • Hubarbeitsbühne
  • Autokran

 

Alle Bäume in Haus- und Kleingärten, in Grünanlagen, Rasensportanlagen und auf Friedhöfen fallen nicht unter die zeitlich befristeten Fäll- und Schnittverbote des § 39 BNatSchG. Sie können daher auch zwichen dem 1. März und 30. September ohne Genemigung gefällt und zurück geschnitten werden, wenn sich keine Lebensstätten wild lebender Tierarten darin befinden.

 

Bitte beachten Sie, das Bäume Regional durch Baumschutzverordnungen, Naturschutzverordnungen, Stadtbildsatzung oder auch in Bebauungsplänen geschützt sein können.