Artenschutzprüfung

 

Lebensstätten Wilder Tiere sind durch das Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt und können daher nicht ohne Grund entfernt oder zerstört werden. Zu diesen Lebensstätten gehören auch Bäume da diese als Lebensraum tausende von Tierarten beheimatet die ganzjährig auf das Ökosystem Baum angewiesen sind. Neben den gut Sichtbaren Tieren wie Vögeln und Eichhörnchen besiedeln sehr viele Insekten, Käfer, Fledermäuse und Bilche im verborgenen die Bäume. Ein Großteil dieser unscheinbaren Tiere ist mittlerweile vom aussterben Bedroht.

 

Je älter ein Baum ist um so mehr Schäden weist dieser auf und stellt somit eine Gefahr für die Sicherheit dar. Aber genau in diesen Löchern, Risse, Höhlungen oder Borkenschuppen befinden die wichtigen Lebensräume bedrohter Tierarten. So Zimmert ein Specht seine Höhlen vorwiegend nur in weiches Holz das oftmals im inneren des Baumes durch Fäulen von Pilzen angegriffen ist. Diese Höhlungen dienen wiederum sehr vielen Tieren ein Zuhause. Nach den Spechten können z. B. andere Vögel wie Blau- oder Kohlmeise, Kleiber oder Star darin Brüten. Insekten wie Wildbienen oder Hornissen bauen Ihre Nester und Säugetiere wie Siebenschläfer und Fledermaus können diese zur Überwinterung nutzen. 

 

Mit einer fachgerechten und regelmäßigen Kontrolle dieser Bäume können wichtige Lebensräume erhalten bleiben und trotzdem die Sicherheit gewährleistet werden.

 

Für Rodungsarbeiten oder das Fällen von Bäumen benötigt man ganzjährig eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP1) um festzustellen ob geschützte Lebensstetten nach Paragraph § 44 - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vorhanden sind. Sollte dies der Fall sein muss eine vertiefte Artenschutzrechtliche Prüfung erfolgen um ein Konzept zum möglichen Erhalt oder Ersatz der Habitatstruktur zu erfüllen und eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraph § 45 - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beantragt werden. 

 

Wir betreuen Sie gerne bei allen Stufen der Artenschutzprüfung.

§ 44 - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

§ 44 BNatSchG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)